Alles, was du wissen willst
Häufige Fragen
Von Beträgen und Fristen bis zu Wetter-Ausreden und Gutscheinen: Das sind die Antworten auf die Fragen, die Reisende uns am häufigsten stellen.
Über Tomo Flight Claim
Was kostet Tomo Flight Claim?
Nichts im Voraus und nichts bei Verlust. Nur bei einer ausgezahlten Entschädigung behalten wir einen festen Prozentsatz ein; den siehst du vorher, ohne versteckte Kosten oder Abo.
Wie lange dauert ein Anspruch?
Zahlt die Airline direkt, oft binnen weniger Wochen. Weigert sie sich, folgen Mahnung und notfalls Gericht, dann kann es Monate dauern. Jeden Schritt verfolgst du live im Dashboard.
Welche Angaben braucht ihr?
Flugnummer und Datum reichen für den Check. Für den Anspruch selbst bitten wir um Buchungsbestätigung oder Bordkarte und eine digitale Unterschrift.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Wir nutzen deine Daten ausschließlich zur Abwicklung deines Anspruchs, DSGVO-konform. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Kann ich für meine ganze Reisegruppe fordern?
Ja. Du fügst Mitreisende demselben Anspruch hinzu; jeder unterschreibt digital, und jedem steht der volle Betrag zu, auch Kindern mit eigenem Sitzplatz.
Ich habe selbst gefordert und wurde abgelehnt. Lohnt es sich noch?
Oft ja. Airlines lehnen zunächst viele Ansprüche mit Standard-Ausreden ab. Wir prüfen die Ausrede gegen echte Daten und machen dort weiter, wo Einzelne meist aufgeben.
Flugverspätung
Zur ausführlichen Seite →Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?
Bei 3 Stunden oder mehr Verspätung am Endziel: 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € bei längeren Flügen. Der Betrag gilt pro Person und ist unabhängig vom Ticketpreis.
Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?
Bei der Ankunft. Der EuGH rechnet mit dem Moment, in dem sich mindestens eine Flugzeugtür am Endziel öffnet. Ein Flug, der 2:55 später startete, aber 3:05 später ankam, ist also erstattungsfähig.
Habe ich auch Anspruch auf Essen, Getränke und Hotel?
Ja. Ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline Betreuung leisten: Mahlzeiten, Getränke und Kommunikation. Geht es erst am nächsten Tag weiter, gehört ein Hotel mit Transfer dazu. Das ist unabhängig von der Entschädigung.
Was, wenn die Airline schlechtes Wetter angibt?
Schlechtes Wetter gilt nur bei wirklich außergewöhnlichen Umständen. Wir prüfen jede Wetter-Ausrede gegen die offiziellen METAR-Daten dieses Moments an diesem Flughafen; stimmt sie nicht, fordern wir einfach weiter.
Wie lange kann ich rückwirkend fordern?
Das ist je Land verschieden: in Deutschland 3 Jahre zum Jahresende, in den Niederlanden 2, in manchen Ländern bis zu 6. Prüfe deinen Flug also auch, wenn er schon länger her ist.
Kostet es etwas, wenn der Anspruch scheitert?
Nein. Wir arbeiten erfolgsbasiert: Nur bei erfolgreichem Anspruch behalten wir einen festen Prozentsatz der Entschädigung ein. Kein Abo, keine versteckten Kosten, kein Risiko.
Flugausfall
Zur ausführlichen Seite →Bekomme ich Ticketerstattung und Entschädigung?
Beides ist möglich. Erstattung oder Umbuchung ist ein Grundrecht bei jeder Annullierung; die Entschädigung von 250 bis 600 € kommt dazu, wenn die Annullierung binnen 14 Tagen vor Abflug lag und keine höhere Gewalt vorlag.
Die Airline bietet mir einen Gutschein an. Muss ich ihn nehmen?
Nein. Ein Gutschein erfordert deine ausdrückliche Zustimmung. Du hast immer das Recht, Erstattung in Geld zu wählen, binnen 7 Tagen.
Was, wenn ich erst am Flughafen vom Ausfall erfuhr?
Dann gilt die Annullierung als nicht rechtzeitig angekündigt, und dein Entschädigungsanspruch ist am stärksten. Bewahre Bordkarte und alle Nachrichten der Airline auf; wir erledigen den Rest.
Zählt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?
Meistens nicht. Der EuGH hat entschieden, dass ein Streik des eigenen Personals keine höhere Gewalt ist. Nur externe Ursachen, etwa gesperrter Luftraum, können das sein.
Ich wurde umgebucht und kam 5 Stunden später an. Erstattungsfähig?
Sehr wahrscheinlich. Bei einer Ankunft deutlich außerhalb der gesetzlichen Zeitfenster bleibt der volle Entschädigungsbetrag bestehen, auch wenn du die Umbuchung angenommen hast.
Was kostet eure Hilfe?
Nichts im Voraus und nichts bei Verlust. Nur bei erfolgreichem Anspruch behalten wir einen festen Prozentsatz der Auszahlung ein. Ohne Erfolg keine Kosten.
Nichtbeförderung
Zur ausführlichen Seite →Wie viel Entschädigung bei einem überbuchten Flug?
250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € darüber. Der Anspruch entsteht sofort, wenn du gegen deinen Willen abgewiesen wirst, ohne Wartefrist.
Ich habe meinen Sitz freiwillig aufgegeben. Kann ich trotzdem fordern?
Die pauschale Entschädigung entfällt dann; es gilt, was du mit der Airline vereinbart hast. Zweifelst du, ob dein Verzicht wirklich freiwillig war, etwa unter Druck am Gate, schildere uns den Fall.
Gilt Nichtbeförderung auch bei verspätetem Check-in?
Nein. Du musst rechtzeitig eingecheckt und am Gate gewesen sein, gemäß den Bedingungen der Airline. Warst du wegen eines verspäteten Zubringers derselben Buchung zu spät, liegt der Fall anders; prüfe ihn kostenlos.
Darf eine Airline mich aus medizinischen oder Sicherheitsgründen abweisen?
Ja, bei berechtigten Gründen wie Sicherheit, Gesundheit oder fehlenden Reisedokumenten entfällt der Entschädigungsanspruch. Überbuchung fällt ausdrücklich nicht darunter.
Was sollte ich am Flughafen selbst tun?
Verlange eine schriftliche Bestätigung der Abweisung samt Grund, bewahre alle Dokumente auf und nimm kein Angebot an, ohne zu wissen, was dir gesetzlich zusteht. Den Rest übernehmen wir.
Anschluss verpasst
Zur ausführlichen Seite →Mein erster Flug war nur 40 Minuten verspätet. Kann ich fordern?
Ja, wenn diese 40 Minuten deinen Anschluss unerreichbar machten und du dadurch 3 Stunden oder später am Endziel ankamst. Allein die Ankunft am Endziel zählt.
Mein Umstieg lag außerhalb der EU. Gilt die Verordnung trotzdem?
Ja. Startete deine Reise an einem EU-Flughafen und stand alles auf einer Buchung, fällt die gesamte Reise unter EU 261/2004, auch mit Umstieg etwa in Doha oder Istanbul. Das folgt aus dem Wegener-Urteil.
Ich habe die Flüge separat gebucht. Was nun?
Separate Buchungen sind rechtlich getrennte Reisen; der verpasste zweite Flug ist dann meist nicht erstattungsfähig. Prüfe aber, ob die Verspätung des ersten Flugs selbst einen Anspruch begründet.
Über welche Distanz wird meine Entschädigung berechnet?
Über die gerade Linie vom Startpunkt zum Endziel der gesamten Buchung, nicht je Einzelflug. Interkontinentale Reisen fallen dadurch fast immer in die höchste Kategorie von 600 €.
Die Airline hat mir ein Hotel gestellt. Entfällt meine Entschädigung?
Nein. Betreuung wie Hotel oder Mahlzeiten ist ein eigenes Recht und wird nicht verrechnet. Die Entschädigung von 250 bis 600 € steht davon völlig unabhängig.
Entschädigung berechnen
Zur ausführlichen Seite →Welche Angaben brauche ich für die Berechnung?
Nur Flugnummer und Datum. Kennst du die Flugnummer nicht mehr, kannst du auch nach Route suchen; der Check zeigt dann die Flüge des Tages.
Ist das berechnete Ergebnis verbindlich?
Das Ergebnis ist eine juristisch fundierte Einschätzung auf Basis echter Flugdaten, Distanzen und Wetterberichte. Der endgültige Betrag folgt aus dem Anspruch selbst; der gesetzliche Rahmen mit den drei Pauschalen steht in der Verordnung.
Gilt der Betrag pro Buchung oder pro Person?
Pro Person. Jeder Passagier mit eigenem Sitz hat eigenständig Anspruch auf den vollen Betrag, Kinder eingeschlossen. Mitreisende fügst du bei uns mit je einer Unterschrift demselben Anspruch hinzu.
Warum kann mein Betrag halbiert werden?
Nur bei Flügen über 3.500 km: Hat die Airline dich so umgebucht, dass du binnen 4 Stunden nach Plan ankamst, darf sie die 600 € auf 300 € halbieren. Bei kürzeren Flügen gelten vergleichbare 2- oder 3-Stunden-Regeln.
Mein Flug wird nicht gefunden. Was nun?
Dann kannst du die Daten manuell eingeben; wir verifizieren den Flug anschließend in zusätzlichen Quellen. Auch Flüge von vor einigen Jahren lassen sich meist noch nachvollziehen.
Fluggastrechte EU 261/2004
Zur ausführlichen Seite →Was genau sind 'außergewöhnliche Umstände'?
Ereignisse außerhalb des Einflusses der Airline, die mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht zu vermeiden waren, etwa extremes Wetter oder gesperrter Luftraum. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen laut Gerichten nicht.
Gilt die Verordnung auch für Flüge von und nach Großbritannien?
Das Vereinigte Königreich hat die Verordnung nach dem Brexit fast eins zu eins als UK261 übernommen. Startest du an einem EU-Flughafen, gilt ohnehin die EU-Version.
Muss die Airline mich über meine Rechte informieren?
Ja. Artikel 14 verpflichtet Airlines, am Check-in auf deine Rechte hinzuweisen und bei Störungen eine schriftliche Übersicht auszuhändigen. In der Praxis passiert das selten vollständig.
Kann ich neben der Pauschale weiteren Schaden fordern?
Ja, zusätzliche Kosten wie Hotel oder Ersatztransport, die die Airline hätte decken müssen, kannst du mit Belegen separat zurückfordern. Die Pauschale ist ein Minimum, keine Obergrenze.
Wo kann ich mich in Deutschland beschweren?
Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der deutschen Aufsichtsbehörde für EU 261/2004. Für die tatsächliche Auszahlung ist eine zivilrechtliche Forderung meist wirksamer; die übernehmen wir vollständig.
Erfahre in 2 Minuten, was dein Flug wert ist
Kostenlos und unverbindlich. Wir machen die Arbeit; du zahlst nur bei Erfolg.
