EU-Verordnung 261/2004
Ryanair-Flug verspätet oder annulliert? Bis zu 600 € fordern
Kam Ihr Ryanair-Flug 3+ Stunden zu spät an oder wurde er annulliert? Dann schuldet Ryanair Ihnen gesetzlich 250 € bis 600 € Entschädigung — zusätzlich zum Ticket. Wir fordern sie für Sie ein: ohne Erfolg keine Gebühr.
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€250
Flüge bis 1.500 km
z. B. Amsterdam → London
€400
1.500 – 3.500 km
z. B. Brüssel → Malaga
€600
Über 3.500 km
z. B. Amsterdam → New York
Pro Person, bei 3+ Stunden Verspätung am Endziel, Annullierung weniger als 14 Tage vorher oder Nichtbeförderung. Bis zu 6 Jahre rückwirkend.
So behandelt Ryanair Entschädigungsforderungen
Selbst fordern bei Ryanair
Ryanair akzeptiert EU261-Forderungen nur über das eigene Webformular. Bewahren Sie eine Kopie von allem auf, was Sie einreichen — bei einer Ablehnung brauchen Sie sie.
Tomo prüft Ihren Flug kostenlos, untermauert die Forderung mit objektiven METAR-Wetterdaten und geht wenn nötig den juristischen Weg. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
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- Verspätet
FR2538Ryanair London16:50+1 Std. 55 Min.Das ist mein Flug
Wann muss Ryanair Sie entschädigen?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für jeden Ryanair-Flug, der von einem EU-Flughafen startet, und für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Kommen Sie durch eine Verspätung 3 Stunden oder später am Endziel an, oder wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage im Voraus annulliert? Dann stehen Ihnen 250 € bis 600 € zu — abhängig von der Flugdistanz, nicht vom Ticketpreis.
Auch ein verpasster Anschluss innerhalb einer Buchung zählt: Entscheidend ist die Gesamtverspätung am Endziel. Und die Forderung verjährt nicht schnell — in Deutschland können Sie bis zu 3 Jahre (zum Jahresende) zurückfordern.
Wann muss Ryanair nicht zahlen?
Nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ — etwa Extremwetter, Fluglotsenstreik oder gesperrtem Luftraum — entfällt die Entschädigungspflicht. Ein technischer Defekt oder ein Streik des eigenen Personals zählt nach der Rechtsprechung meist nicht dazu.
Airlines nutzen die Wetterausrede öfter, als berechtigt ist. Deshalb untermauert Tomo jede Forderung mit METAR-Wetterdaten des Flughafens selbst: So prüfen wir objektiv, ob die Ausrede von Ryanair standhält.
So fordern Sie bei Ryanair über Tomo
Geben Sie Flugnummer und Datum ein — wir ziehen automatisch Flugdaten und Wetter hinzu, und Sie sehen sofort, ob Ihre Forderung aussichtsreich ist und wie viel sie wert ist.
Wir reichen die Forderung bei Ryanair ein, führen die Auseinandersetzung und eskalieren wenn nötig zum Gerichtsverfahren. Ohne Erfolg keine Gebühr: Wir berechnen nur bei Auszahlung.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung muss Ryanair zahlen?
250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € darüber. Der Betrag hängt von der Flugdistanz und Ihrer Ankunftsverspätung ab, nicht vom Ticketpreis.
Wie lange kann ich für einen Ryanair-Flug noch fordern?
In Deutschland verjährt der Anspruch nach 3 Jahren zum Jahresende; in anderen EU-Ländern gelten andere Fristen. Je früher Sie fordern, desto leichter lässt sich der Nachweis führen.
Meine Ryanair-Forderung wurde wegen Wetter abgelehnt. Stimmt das?
Nicht unbedingt. Wetter ist nur dann eine gültige Ausrede, wenn es den Flug objektiv unmöglich machte. Tomo prüft die Ausrede anhand der METAR-Wetterdaten des Flughafens — ein erheblicher Teil der Wetterablehnungen hält nicht stand.
Was kostet es, über Tomo bei Ryanair zu fordern?
Nichts im Voraus. Wir arbeiten nach dem Prinzip: ohne Erfolg keine Gebühr. Nur wenn Ryanair auszahlt, behalten wir unsere Provision ein. Keine versteckten Kosten, kein Abo.
Bekomme ich auch Entschädigung, wenn Ryanair mich umgebucht hat?
Oft ja. Bei einer Annullierung zählt Ihre Ankunftszeit mit der Umbuchung: Kommen Sie 2 Stunden oder später als geplant an, bleibt meist ein Anspruch auf (einen Teil der) Entschädigung bestehen.
Quellen und Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Volltext (EUR-Lex)
- EuGH, Sturgeon (C-402/07): ab 3 Stunden Verspätung gibt es Entschädigung
- EuGH, Wallentin-Hermann (C-549/07): technische Defekte sind selten höhere Gewalt
- Deine Fluggastrechte (Europa.eu)
Rechtlicher Rahmen geprüft am 19. September 2026. Diese Seite ist allgemeine Information zur EU-Verordnung 261/2004, keine individuelle Rechtsberatung.
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