Live-Flugstatus & EU-Verordnung 261/2004
Flüge ab Luxemburg: verspätet oder annulliert? Bis zu 600 € fordern
Startete Ihr Flug ab Luxemburg mit 3+ Stunden Verspätung oder wurde er annulliert? Dann stehen Ihnen oft 250 € bis 600 € Entschädigung zu. Sehen Sie die aktuellen Störungen und prüfen Sie Ihren Flug kostenlos.
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Ihre Rechte bei einer Störung ab Luxemburg
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für jeden Flug, der ab Luxemburg startet — unabhängig von der Airline. Kommen Sie 3 Stunden oder später am Endziel an, oder wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage im Voraus annulliert? Dann stehen Ihnen je nach Flugdistanz 250 € bis 600 € Entschädigung zu.
Bei langer Wartezeit muss die Airline außerdem Betreuung leisten: Essen, Getränke und wenn nötig ein Hotel. Bewahren Sie Belege auf — angemessene Kosten können Sie zurückfordern, selbst wenn die Verspätung selbst nicht entschädigungsfähig ist.
Streik oder Extremwetter ab Luxemburg?
Bei einem Streik der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals entfällt die Entschädigung meist — bei einem Streik des eigenen Airline-Personals dagegen in der Regel nicht. Dieser Unterschied entscheidet über Ihre Forderung.
Auch die Wetterausrede verdient eine Prüfung: Tomo gleicht jede Ablehnung mit den METAR-Wetterbeobachtungen von Luxemburg selbst ab. So sehen Sie objektiv, ob die Ausrede standhält.
Häufige Fragen
Mein Flug ab Luxemburg wurde annulliert. Was nun?
Die Airline muss Sie umbuchen oder das Ticket erstatten — unabhängig von der Entschädigung. Wurde die Annullierung weniger als 14 Tage im Voraus mitgeteilt, stehen Ihnen oft zusätzlich 250 € bis 600 € zu. Prüfen Sie Ihren Flug kostenlos im Claim-Check.
Gilt EU261 für alle Flüge ab Luxemburg?
Ja — jeder Flug, der von einem EU-Flughafen startet, fällt unter die Verordnung, egal woher die Airline stammt. Für ankommende Flüge gilt sie nur bei EU-Airlines.
Wie aktuell ist diese Abflugtafel?
Wir lesen die Abflugtafel von Luxemburg mehrmals täglich aus und zeigen annullierte und stark verspätete (60+ Min.) Abflüge. Die Seite aktualisiert sich stündlich; kurzzeitige Störungen können zwischen zwei Messungen fallen.
Mein Flug steht nicht auf der Tafel. Kann ich trotzdem fordern?
Ja. Diese Tafel zeigt nur, was wir heute registriert haben — Ihr Anspruch hängt nicht davon ab. Sie können bis zu 3 Jahre zurückfordern; der Claim-Check zieht die Flugdaten selbst hinzu.
Quellen und Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Volltext (EUR-Lex)
- EuGH, Sturgeon (C-402/07): ab 3 Stunden Verspätung gibt es Entschädigung
- EuGH, Wallentin-Hermann (C-549/07): technische Defekte sind selten höhere Gewalt
- Deine Fluggastrechte (Europa.eu)
Rechtlicher Rahmen geprüft am 19. September 2026. Diese Seite ist allgemeine Information zur EU-Verordnung 261/2004, keine individuelle Rechtsberatung.
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