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Streik am Flughafen? Das sind deine Rechte

Ein Streik fühlt sich wie höhere Gewalt an, doch juristisch ist es nuancierter: Die Frage ist nicht, ob gestreikt wurde, sondern wer gestreikt hat.

4 Min. LesezeitVon der Tomo-Redaktion

Wessen Streik ist es?

Streikt das eigene Personal der Airline, etwa Piloten oder Kabinencrew, ist das laut EuGH keine höhere Gewalt: Arbeitsbedingungen sind Sache der Airline selbst. Dein Entschädigungsanspruch bleibt einfach bestehen.

Streiken Flugsicherung, Security oder das Bodenpersonal des Flughafens, liegt das außerhalb des Einflusses der Airline, und die Entschädigung entfällt meist.

Was immer gilt

Auch bei einem Streik, der als höhere Gewalt zählt, bleiben deine Grundrechte bestehen. Die Airline muss umbuchen oder erstatten, und solange du wartest, steht dir Betreuung zu:

  • Erstattung binnen 7 Tagen oder ein Ersatzflug
  • Essen, Getränke und Kommunikation ab 2 Stunden Wartezeit
  • Hotel und Transfer bei einer Übernachtung

Angekündigter Streik: bleib wachsam

Bei angekündigten Streiks streichen Airlines oft vorsorglich Flüge. Annullieren sie binnen 14 Tagen vor Abflug, kann gerade diese frühe Annullierung erstattungsfähig sein, besonders wenn der Streik ausfiel oder deinen Flug gar nicht traf.

Buchst du selbst um oder nimmst unter Druck einen Gutschein, gibst du Rechte auf. Lass die Airline die Initiative ergreifen und halte alles fest.

So gehen wir Streik-Ansprüche an

Wir klären, wer genau gestreikt hat, was die Airline wann wusste und ob ausgerechnet dein Flug betroffen sein musste. Diese Fakten machen den Unterschied zwischen berechtigter Ablehnung und einem Anspruch über Hunderte Euro.

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