Erklärt
Gepäck verloren oder verspätet: 1.519 SZR-Grenze
Suche nach Gepäckentschädigung und du findest 1.385 €, 1.400 €, knapp 1.600 € und "rund 1.800 €" — alles auf seriösen Seiten, alles unterschiedlich, das meiste falsch. Der Grund: Die Grenze ist nicht in Euro festgelegt, sondern in SZR, einer Rechnungseinheit des IWF — und sie wurde Ende 2024 um fast 18 % angehoben. So funktioniert es wirklich.
7 Min. LesezeitVon der Tomo-Redaktion
Das fällt nicht unter die Fluggastrechteverordnung
Zuerst die entscheidende Unterscheidung: Gepäckschäden fallen nicht unter die Verordnung 261/2004. Diese regelt Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung — also dich als Passagier. Für deinen Koffer gilt das Montrealer Übereinkommen.
Zwei Regelwerke, zwei Ansprüche. Kam dein Flug drei Stunden zu spät und dein Koffer gar nicht an, hast du zwei getrennte Ansprüche, die du parallel geltend machen kannst. Der eine schließt den anderen nicht aus, und Zahlungen auf den einen werden nicht vom anderen abgezogen.
Die Grenze: 1.519 SZR seit dem 28. Dezember 2024
Das Montrealer Übereinkommen begrenzt die Haftung der Airline für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck auf 1.519 SZR pro Passagier. Bis zum 27. Dezember 2024 waren es 1.288 SZR; die ICAO überprüft die Grenzen alle fünf Jahre und erhöhte sie damals um rund 18 %.
SZR steht für Sonderziehungsrechte, die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Umgerechnet wird zum Tageskurs, es gibt also keinen festen Eurobetrag. Als grober Anhaltspunkt liegen 1.519 SZR bei etwa 1.700 €, aber das verschiebt sich mit dem Kurs. Wer dir eine harte Eurozahl nennt, zitiert eine Momentaufnahme von vor Jahren.
Es ist eine Obergrenze, keine Auszahlung
Das ist der zweite große Irrtum. Du bekommst nicht 1.519 SZR, weil dein Koffer weg ist — du bekommst deinen nachweisbaren Schaden ersetzt, bis zu dieser Grenze. Bei einem Koffer mit Kleidung und Kulturbeutel sind das oft ein paar Hundert Euro.
Deshalb sind Belege alles. Für Ersatzkäufe während der Verspätung — Kleidung, Hygieneartikel, ein Ladekabel — behältst du die Kassenzettel. Für den Inhalt eines verschwundenen Koffers helfen Kaufbelege, Fotos oder auch nur die Bestellhistorie in deinem Postfach enorm.
Die Fristen sind kurz — und daran scheitern die meisten
Beim Gepäck laufen drei Uhren, und sie sind viel strenger als die Verjährungsfrist für Fluggastrechte:
- Sofort am Flughafen melden und einen PIR (Property Irregularity Report) aufnehmen lassen, bevor du die Ankunftshalle verlässt
- Beschädigtes Gepäck: schriftlich reklamieren binnen 7 Tagen nach Erhalt des Koffers
- Verspätetes Gepäck: schriftlich reklamieren binnen 21 Tagen nach Auslieferung
- Taucht der Koffer nach 21 Tagen nicht auf, darfst du ihn als verloren behandeln
- Klage: 2 Jahre ab Ankunft (Artikel 35 Montrealer Übereinkommen)
Mehr als die Obergrenze? Möglich — aber nur vor dem Abflug
Nimmst du etwas Wertvolles mit, kannst du beim Check-in eine besondere Wertdeklaration abgeben und einen Zuschlag zahlen. Dann gilt der höhere deklarierte Wert statt der Standardgrenze.
Nachträglich geht das nicht mehr. Umgekehrt gilt: Schmuck, Laptops, Bargeld und Medikamente gehören ins Handgepäck — viele Airlines schließen die Haftung für solche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ganz aus.
Was wir für dich tun — und was nicht
Wir sind auf Fluggastrechte nach der EU-Verordnung spezialisiert: Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung und verpasste Anschlussflüge. Gepäckansprüche nach Montreal übernehmen wir nicht, und wir tun auch nicht so, denn diesen Anspruch machst du in der Regel am schnellsten und vollständig selbst bei der Airline geltend — ohne Vermittler, ohne Prozentabzug.
Was wir übernehmen: Kam dein Flug ebenfalls drei Stunden zu spät oder fiel er aus, kümmern wir uns um diesen Teil. Mach die kostenlose Prüfung mit deiner Flugnummer; dann weißt du sofort, ob neben dem Gepäckanspruch noch 250 bis 600 € offen sind.
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