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Schritt für Schritt

Schlichtungsstelle Fluggastrechte: wohin bei Ablehnung

Deine Forderung ist abgelehnt, und plötzlich stehen drei Namen im Raum: söp, Schlichtungsstelle Reise & Verkehr und Luftfahrt-Bundesamt. Das sind nicht drei Alternativen, sondern eine Reihenfolge — mit einer Weiche, die fast niemand vorher prüft.

7 Min. LesezeitVon der Tomo-Redaktion

Schritt 1: zuerst die Airline, schriftlich

Keine Schlichtungsstelle sieht sich deinen Fall an, solange du die Airline nicht selbst schriftlich in Anspruch genommen hast. Schicke die Forderung per E-Mail oder über das Formular und sichere den Sendebeleg. Nenne Flugnummer, Datum, Buchungsreferenz und den geforderten Betrag.

Danach wartest du die Antwort ab. Erst wenn die Airline ablehnt oder nach etwa zwei Monaten nicht reagiert, ist der Weg zur Schlichtung offen. Ohne diesen Nachweis wird dein Antrag dort zurückgewiesen.

Die söp heißt jetzt Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, seit 2010 unter dem Kürzel söp bekannt, trägt inzwischen den Namen Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. Wenn du noch nach "söp" suchst: es ist dieselbe Einrichtung, dieselbe Adresse in Berlin, dasselbe Verfahren.

Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, und der Anteil der Flugfälle liegt bei weit über 80 Prozent ihrer Anträge. Am Ende steht ein Schlichtungsvorschlag — kein Urteil. Beide Seiten können ihn annehmen oder ablehnen.

Die Weiche: ist deine Airline überhaupt Mitglied?

Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist ein Verein und kann nur für Mitglieder ihres Trägervereins tätig werden. Ist deine Airline nicht dabei, ist diese Tür verschlossen — unabhängig davon, wie gut dein Fall ist.

Für genau diese Lücke gibt es die behördliche Schlichtung beim Luftfahrt-Bundesamt. Prüfe die Mitgliedschaft also, bevor du Wochen in den falschen Antrag investierst.

Der Weg, der zur Zahlung zwingt: das Amtsgericht

Eine Fluggastrechte-Forderung ist eine Geldforderung über einige Hundert Euro. Zuständig ist das Amtsgericht, und in dieser Größenordnung brauchst du keinen Anwalt zwingend; auch das gerichtliche Mahnverfahren ist ein gängiger Weg.

Nur ein Gericht kann eine ablehnende Airline tatsächlich zur Zahlung verurteilen. Ein Schlichtungsvorschlag kann sie ausschlagen — ein Urteil nicht. Genau deshalb bleiben wir nicht in der Korrespondenzschleife hängen, wenn ein gut belegter Fall abgelehnt wird.

Die Frist arbeitet in Deutschland für dich

Anders als in vielen Nachbarländern hast du drei Jahre — und sie beginnen erst mit dem Ende des Kalenderjahres des Fluges. Ein Flug vom Frühjahr 2024 ist damit bis Ende 2027 durchsetzbar. Das gibt Raum für Schlichtung und, falls nötig, für den Gang zum Gericht.

Raum heißt aber nicht unbegrenzt. Die überarbeitete EU-Verordnung führt künftig ein Fenster von neun Monaten ein; wer jetzt noch alte Flüge offen hat, sollte sie nicht weiter liegen lassen.

Wie lange du genau hast, Land für Land →

Oder überspringe die Suche

Mach die kostenlose Prüfung mit Flugnummer und Datum, auch wenn die Airline schon abgelehnt hat. Wir lesen den genannten Ablehnungsgrund, halten ihn gegen die Flugdaten und die amtlichen Wetteraufzeichnungen und sagen dir ehrlich, ob der Fall trägt. Und wenn nicht, sagen wir das auch.

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